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   LG Stuttgart, 02.03.2021 - 17 O 333/18   

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LG Stuttgart, 02.03.2021 - 17 O 333/18 (https://dejure.org/2021,66164)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 02.03.2021 - 17 O 333/18 (https://dejure.org/2021,66164)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 02. März 2021 - 17 O 333/18 (https://dejure.org/2021,66164)
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Volltextveröffentlichung

  • stroemer.de

    Urheberrechtsverletzung und unlautere Nachahmung durch Framing?

 
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  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.03.2021 - 17 O 333/18
    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Geschäftsführer persönlich aufgrund einer eigenen wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht haftet, wenn er - wie hier (s.o.) - ein auf Rechtsverletzungen angelegtes Geschäftsmodell selbst ins Werk gesetzt hat (vgl. BGH, vom 18. Juni 2014 - I ZR 242/12 -, BGHZ 201, 344-354, Geschäftsführerhaftung, Rn. 31).
  • BGH, 06.06.1991 - I ZR 234/89

    Sahnesiphon - Irreführung/sonst

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.03.2021 - 17 O 333/18
    Ein Schadensersatzanspruch wegen Marktverwirrung besteht also erst dann, wenn die Marktverwirrung zu einer Vermögenseinbuße geführt hat (vgl. BGH GRUR 1991, 921, 923, Sahnesiphon, beck-online).
  • EuGH, 21.10.2014 - C-348/13

    BestWater International - Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung -

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.03.2021 - 17 O 333/18
    Erfolgt die nachfolgende Wiedergabe wie die ursprüngliche Wiedergabe im Internet, wird dabei dasselbe technische Verfahren verwendet (so BGH GRUR 2019, 725 Rn. 27, Deutsche Digitale Bibliothek, beck-online; BGH, a.a.O., Die Realität Il, Rn. 29; EuGH GRUR 2014, 1196 Rn. 19, BestWater International GmbH/Michael Mebes, beck-online).
  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 46/12

    Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing"

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.03.2021 - 17 O 333/18
    Er setzt danach voraus, dass ein geschütztes Werk unter Verwendung eines technischen Verfahrens, das sich von dem bisher verwendeten unterscheidet, oder --- ansonsten - für ein neues Publikum wiedergegeben wird, also für ein Publikum, an das der Inhaber des Urheberrechts nicht dachte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubte (vgl. BGH GRUR 2016, 171 Rn. 17-19, 26, Die Realität Il, beck-online).
  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 60/09

    hartplatzhelden.de - Kein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.03.2021 - 17 O 333/18
    Es ist bereits dem Grunde nach streitig, ob die Vorschrift in Fällen der unmittelbaren Leistungsübernahme anwendbar ist (vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 39. Aufl. 2021 Rn. 2.28, UWG § 3 Rn. 2.28), Jedenfalls bestehen aber vorliegend keine überwiegenden Interessen des Klägers an einer Anwendbarkeit des § 3 Abs. 1 UWG, da die streitgegenständliche Wettbewerbsverletzung der Beklagten bereits von § 5 UWG erfasst wird (siehe oben - vgl. BGH GRUR 2011, 436 Rn. 25, Hartplatzhelden, beck-online).
  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 113/18

    Zur Urheberrechtsverletzung durch Framing

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.03.2021 - 17 O 333/18
    Erfolgt die nachfolgende Wiedergabe wie die ursprüngliche Wiedergabe im Internet, wird dabei dasselbe technische Verfahren verwendet (so BGH GRUR 2019, 725 Rn. 27, Deutsche Digitale Bibliothek, beck-online; BGH, a.a.O., Die Realität Il, Rn. 29; EuGH GRUR 2014, 1196 Rn. 19, BestWater International GmbH/Michael Mebes, beck-online).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.03.2021 - 17 O 333/18
    Die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, bleibt letztlich dem Vollstreckungsgericht überlassen (vgl. BGH, Urteil vom 04. Mai 2005 - I ZR 127/02 Rn. 15, "statt"-Preis, juris).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.03.2021 - 17 O 333/18
    Für die Annahme eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses reicht es grundsätzlich aus, dass der Kläger durch das beanstandete Wettbewerbsverhalten überhaupt beeinträchtigt, d.h. im Absatz behindert oder gestört werden kann (BGH, Urteil vom 23. April 1998 I ZR 2/96 -t Rn. 18, Preisvergleichsliste Il, juris).
  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 79/00

    Titelexklusivität

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.03.2021 - 17 O 333/18
    Die dreifache Schadensberechnung ist lediglich bei der unlauteren Nachahmung eines schützenswerten Leistungserzeugnisses (§ 4 Nr. 3 UWG) und beim unbefugten Eingriff in Geschäftsgeheimnisse und Vorlagen möglich, weil in diesen Fällen ein Eingriff in eine einem Schutzrecht vergleichbare Rechtsposition vorliegt (vgl. BGH GRUR 2002, 795, 797, Titelexklusivität, beck-online; Rose in: Seichter, jurisPR-UWG, 5. Aufl., § 9 UWG (Stand: 15.01.2021), Rn. 75 f.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-392/19

    Nach Auffassung von Generalanwalt Szpunar bedarf die Einbettung von von anderen

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.03.2021 - 17 O 333/18
    Eine Wiedergabe dieser Werke kann dann nicht gegenüber einem neuen Publikum erfolgen (so BGH, Die Realität Il, a.a.O., Rn. 32, beck-online; so zuletzt auch Generalanwalt beim EuGH Schlussantrag v, 10.9.2020 - C-392/19, BeckRS 2020, 22294 Rn. 91, beck-online).
  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/00

    "Innungsprogramm"; Anforderungen an den Unterlassungsantrag bei

  • LG Düsseldorf, 14.11.2018 - 12 O 69/18

    Framing kann Wettbewerbsverstoß sein

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